Kosten
Über die Gewährung von Legasthenie-/Dyskalkulie-Therapien im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte bzw. von einer seelischen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche gem. § 35 a SGB VIII:
In Österreich gibt es keine Übernahme der Kosten
Die Übernahme von Kosten sind immer vom jeweiligen Landkreis abhängig.
Bitte sprechen Sie mich gerne persönlich an, um sich über die Modalitäten gezielt zu informieren. Die entstehenden Kosten einer privat finanzierten Lerntherapie / Lernförderung teile ich gerne auf Anfrage gerne persönlich mit.